Deponie Binsberg
Der AWV Nordschwaben betreibt unter anderem die DK II Deponie Binsberg bei Donauwörth. Abfälle zur Beseitigung aus den Landkreisen Dillingen an der Donau und Donau-Ries, die thermisch nicht behandelbar und für die Deponie Binsberg zugelassen sind, werden dort abgelagert.
Die angelieferten Abfälle werden zu bestimmten Öffnungszeiten gegen Gebühren angenommen.
Hinweis: Die Annahme ist Mo-Fr ausschließlich von 7.30 bis 15.30 Uhr möglich!
Bitte beachten Sie die geltenden Anlieferbedingungen.
Bei Fragen zur Annahme und Anlieferung wenden Sie sich bitte direkt an die Deponie Binsberg, Tel. 0906 7803-700.
Beispiele für Abfälle, die auf der Deponie Binsberg angeliefert und entsorgt werden können:
- Verunreinigter Bauschutt
- Verunreinigter Bodenaushub
- Brandschutt, mineralisch
- Produktionsspezifische Abfälle, nicht brennbar
- Asbesthaltige Abfälle (z. B. Asbestzementplatten, Welleternitplatten, Fassadenverkleidung)
Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht in den dafür zugelassenen Säcken verpackt angeliefert werden. Diese können auf den Recyclinghöfen oder der Deponie Binsberg erworben werden.
Big Bag 90 x 90 x 110 cm für Bruchstücke und Kleinteile
Big Bag 260 x 125 x 33 cm für Platten
Big Bag 320 x 125 x 30 cm für Platten
Maximale Füllhöhe = Knickkante!
Asbesthaltige Abfälle werden gegen Gebühren auch von der Firma Fisel in Dillingen angenommen.
Informationen für gewerbliche Anlieferer an die Deponie Binsberg
Für den Betrieb, die Annahme und Ablagerung von Abfällen gelten eine Reihe gesetzlicher Vorschriften und Regelungen. Maßgeblich für den Deponiebetrieb ist dabei die Deponieverordnung (DepV).
In der DepV (§2) werden verschiedene Deponieklassen (DK) definiert. Danach ist die Deponie Binsberg in die Deponieklasse II (DK II) eingestuft. Das bedeutet, dass bestimmte Parameter der abzulagernden Abfälle vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten dürfen. Der Gesetzgeber spricht hier von Einhaltung der Zuordnungswerte. Diese Grenzwerte bzw. Zuordnungswerte sind im Anhang 3, Tabelle 2 der DepV vorgeschrieben. Beispiele für Parameter sind Glühverlust, TOC, ph-Wert, Phenole und Schwermetalle.
Deshalb muss der AWV Nordschwaben vor der Anlieferung der abzulagernden Abfälle auf der Deponie Binsberg sicherstellen, dass die angelieferten Abfälle auch geeignet für die Ablagerung sind. Jeder Anlieferer ist verpflichtet, eine Reihe von Angaben bezüglich des Abfalls zu machen. Dazu hält der AWV Nordschwaben auf der Deponie Binsberg und in der Geschäftsstelle des AWV Nordschwaben entsprechende Vordrucke bereit.
Wie bei der Annahme von Abfällen auf der Deponie Binsberg verfahren wird, hängt auch davon ab, ob es sich um gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle handelt. Hierzu gibt die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Auskunft. Im Anhang findet sich hier eine Auflistung von Abfallarten, die mit sechsstelligem Abfallschlüssel gekennzeichnet sind. Die mit einem (*) versehenen Abfallarten im Abfallverzeichnis sind gefährlich im Sinne des § 48 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Hierunter fallen z. B. asbesthaltige Abfälle, Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen und Mineralfaserabfälle (KMF).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Tel. 0906 7803-712 oder 0906 7803-17.
Vorgehensweise für nichtgefährliche Abfälle
Grundlegende Charakterisierung:
Vor der Erstanlieferung von Abfällen zur Ablagerung ist vom Abfallerzeuger eine grundlegende Charakterisierung der Abfälle gemäß § 8 Absatz 1 DepV vorzulegen.
Hier werden Angaben zum Abfall abgefragt wie z. B. Abfallherkunft, Abfallbeschreibung und Menge.
Vordrucke für die grundlegende Charakterisierung sind auf der Deponie und bei der Geschäftsstelle des AWV erhältlich.
Deklarationsanalyse nach Anhang 3 Nr. 2 DepV:
Bevor der Abfallerzeuger Abfälle zur Ablagerung für die Deponie Binsberg anliefern möchte, müssen folgende Angaben erhoben werden und dem AWV Nordschwaben schriftlich vorliegen:
- Analyse über die Einhaltung der Zuordnungskriterien nach Anhang 3 Nr. 2 DepV
- Probenahmeprotokoll nach Anhang 4 Nr. 2 DepV
- Protokoll über die Probenvorbereitung nach Anhang 4 Nr. 3.1.1 DepV
Ein Vordruck mit den nötigen Analyseparametern ist auf der Deponie und bei der Geschäftsstelle des AWV erhältlich.
Erst nach Vorlage der Analyse entscheidet der AWV Nordschwaben, ob, und wenn ja, zu welchen Konditionen die Abfälle angenommen werden können.
Sofern die Zuordnungswerte für DK-II nicht eingehalten werden, ist eine Annahme des Abfalls auf der Deponie in der Regel nicht möglich.
Annahmeerklärung des AWV Nordschwabens
Wenn die grundlegende Charakterisierung vorliegt und die vorgelegte Analyse nach DepV zeigt, dass die Analysewerte die Zuordnungswerte für DK 0, DK I oder DK II einhalten, erstellt der AWV Nordschwaben eine Annahmeerklärung für nicht gefährliche Abfälle.
Liegen die Angaben zur grundlegenden Charakterisierung, die Analyse nebst Probenahme- und Probebegleitprotokoll und die Annahmeerklärung des AWV Nordschwaben vor, kann der Abfall angeliefert werden.
Die Gebühren richten sich danach, welche Zuordnungswerte der DepV eingehalten werden.
Vorgehensweise für Brandschutt, mineralisch
Bei mineralischem Brandschutt liegt in der Regel aufgrund des Brandereignisses eine Überschreitung des DK-II-Zuordnungswertes für den Glühverlust und den TOC im Feststoff vor. Deshalb gelten hier andere Ablieferbedingungen. Dies gilt auch für Brandschutt vermischt mit Asbestabfällen oder gefährlichen Stoffen. Bei Brandschutt, der für die Deponierung geeignet ist, muss vorab die Regierung von Schwaben eine Einzelfallgenehmigung erteilen.
Handelt es sich um Brandschutt mit Asbestabfällen muss der Abfallerzeuger oder ein von ihm Bevollmächtigter beim AWV Nordschwaben einen Entsorgungsnachweis stellen.
Da die Genehmigung einige Wochen dauern kann und der Brandschutt eventuell am Ort des Brandgeschehens nicht solange gelagert werden kann, besteht nach Rücksprache die Möglichkeit den Brandschutt auf der Deponie zwischenzulagern. Nach erfolgter Genehmigung durch die Regierung von Schwaben kann der Brandschutt eingebaut werden.
- vor der Ablagerung ist eine Einzelfallgenehmigung der Regierung von Schwaben notwendig
- ein Entsorgungsnachweis ist notwendig, falls der Brandschutt Asbestabfälle oder andere gefährliche Stoffe enthält
- eine Zwischenlagerung auf der Deponie Binsberg ist nach Absprache möglich
Vorgehensweise für Brandschutt, mineralisch ohne Vermischung mit gefährlichen Abfällen
Einzelfallgenehmigung durch die Regierung von Schwaben
Bei mineralischem Brandschutt liegt in der Regel aufgrund des Brandereignisses eine Überschreitung des DK-II-Zuordnungswertes vor. Daher muss eine Einzelfallgenehmigung der Regierung von Schwaben eingeholt werden.
Annahme der Abfälle an der Deponie Binsberg
Liegen alle erforderlichen Angaben und Genehmigungen vor, können die benannten Abfälle unter Einhaltung der Vorgaben für Anlieferung und Verpackung, auf der Deponie Binsberg abgelagert werden.
Vorgehensweise für Brandschutt, mineralisch mit Asbestabfällen
Sofern im Brandschutt asbesthaltige Eternitreste vorhanden sind, muss der Einbau ebenfalls im Vorfeld von der Regierung von Schwaben genehmigt werden. Erst nach Vorliegen des Entsorgungsnachweises kann der asbesthaltige Brandschutt angeliefert werden. Hierbei dürfen die Arbeiten am Brandort nur durch eine Firma durchgeführt werden, die die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen kann. Die Arbeiten sind im Vorfeld beim Gewerbeaufsichtsamt Augsburg anzuzeigen. Die Anlieferung des asbesthaltigen Brandschutts nach Genehmigung durch die Regierung von Schwaben muss angefeuchtet und abgedeckt erfolgen.
Einzelfallgenehmigung durch die Regierung von Schwaben
Die Anlieferung von asbesthaltigem Brandschutt an der Deponie Binsberg muss vorab von der Regierung von Schwaben genehmigt werden.
Entsorgungsnachweis (EN) beim AWV Nordschwaben stellen
Vom Abfallerzeuger oder einem von ihm Bevollmächtigten muss vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweis für asbesthaltige Stoffe (17 06 05) beim AWV gestellt werden.
besondere Anforderungen an Arbeiten vor Ort, Handhabung und Verpackung
- Arbeiten am Brandort dürfen nur durch Firmen durchgeführt werden, die die Sachkunde nach TRGS 519 vorweisen können
- Die Arbeiten sind im Vorfeld beim Gewerbeaufsichtsamt Augsburg anzuzeigen
- Die Anlieferung des asbesthaltigen Bauschutts muss angefeuchtet und abgedeckt erfolgen
Annahme der Abfälle an der Deponie Binsberg
Liegen alle erforderlichen Angaben und Genehmigungen vor und hat der AWV Nordschwaben eine Annahmeerklärung für asbesthaltigen Brandschutt erteilt, können die benannten Abfälle unter Einhaltung der Vorgaben für Anlieferung und Verpackung, auf der Deponie Binsberg abgelagert werden.
Vorgehensweise für asbesthaltige Abfälle
Annahmeerklärung im privilegierten Verfahren (§ 7 NachwV)
Bei der beabsichtigten Anlieferung gefährlicher Abfälle im Sinne des AVV, die auf der Deponie abgelagert werden dürfen, ist rechtzeitig vor der geplanten Entsorgung ein Entsorgungsnachweis bzw. Sammelentsorgungsnachweis im Sinne des Elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) zu erstellen. Dabei kann der AWV Nordschwaben als Abfallentsorger die Rechtmäßigkeit der Ablagerung selbst bestätigen ohne dass die Behörde eine Bestätigung vornimmt (privilegiertes Verfahren). Dadurch kommt es zu einer Zeitersparnis.
Vorgaben für Verpackung
Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht in den dafür zugelassenen Säcken verpackt angeliefert werden. Diese können auf den Recyclinghöfen oder der Deponie Binsberg erworben werden.
Big Bag 90 x 90 x 110 cm für Bruchstücke und Kleinteile
Big Bag 260 x 125 x 33 cm für Platten
Big Bag 320 x 125 x 30 cm für Platten
Maximale Füllhöhe = Knickkante!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Tel. 0906 7803-712 oder 0906 7803-17.
Annahme der Abfälle an der Deponie Binsberg
Liegen alle erforderlichen Angaben und Genehmigungen vor, können die benannten Abfälle unter Einhaltung der Vorgaben für Anlieferung und Verpackung, auf der Deponie Binsberg abgelagert werden.
Hinweis: Die Anlieferung von Asbestabfällen ist Mo-Fr ausschließlich von 7.30 bis 15.30 Uhr möglich!
Vorgehensweise für Mineralfaserabfälle
KMF Abfälle aus dem gewerblichen Bereich werden nur noch bei der Firma Fisel in Dillingen angenommen.
Nachweise bitte im Vorfeld mit der Firma Fisel abklären (Tel. 09071 5883-0).