Unerlaubte Straßensammlungen
21.11.2017 von Ingetraud Wohlfahrt

Bildnachweis: Fotolia
In Genderkingen und in Niederschönenfeld im Ortsteil Feldheim wurden Flugblätter verteilt, in dem eine ungarische Familie auffordert am Donnerstag, den 23. November, u.a. Elektrogeräte, Rasenmäher, Kettensägen, Mopeds, Kompressoren, Gaskessel sowie brauchbare Haushaltsgegenstände an den Straßenrand zu stellen. Der AWV Nordschwaben rät dringendst davon ab, sich an der Sammlung zu beteiligen. Es handelt sich um eine nicht genehmigte Sammlung. Abgesehen davon, dass defekte Elektrogeräte nicht einfach abgestellt werden dürfen, ist auch nicht gewährleistet, dass die Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.
Sammlung in Genderkingen und Feldheim nicht genehmigt
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass Straßensammlungen vorab und rechtzeitig angezeigt und vom Landratsamt genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Sammler ausreichend zu erkennen geben müssen, also z.B. mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Außerdem muss der Sammler den Verbleib der zu verwertenden Abfälle aufzeigen. Damit soll gewährleistet werden, dass gesammelte Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden. Der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Abfällen, z.B. Reststoffe in Maschinen, Batterien, Säuren kann zu einem Verstoß gegen § 326 Strafgesetzbuch (StGB) – unerlaubter Umgang mit Abfällen – führen. Deshalb hat das Landratsamt Donau-Ries die Sammlungen untersagt.
Sammelsysteme des AWV nutzen
Für die Rücknahme von Elektrogeräten ist das Elektronikgerätegesetz anzuwenden. Danach dürfen solche Gegenstände nicht bei einer Straßensammlung bereitgestellt werden, sondern müssen über den Handel zurückgegeben werden oder aber über die kommunalen Sammelstellen, wie z.B. über die Recyclinghöfe des AWV Nordschwaben. Der AWV rät davon ab, bei Sammlungen, bei denen alles angenommen wird, mitzumachen. Besser ist es, die Gegenstände und Elektrogeräte an den Sammelstellen des AWV abzugeben. Der AWV sorgt dann für die fachgerechte Verwertung bzw. Entsorgung. So werden Elektrogeräte von zertifizierten Fachbetrieben innerhalb Deutschlands zerlegt, so dass der Anteil an Metall, Glas und Kunststoffen umweltgerecht verwertet werden kann und zur Herstellung neuer Produkte bereitsteht. Giftige Rückstände wie z.B. Fluorkohlenwasserstoffe aus Kühlschränken, Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Batterien werden ohne Gefahren für Mensch und Umwelt entsorgt bzw. verwertet.