Mehrwegpflicht für Gastronomien ab 2023

Mehrwegpflicht für Gastronomien ab 2023

21.07.2021 von Emma Christa

Aktuelles aus der Politik

Ab 2023 müssen Gastronomen Alternativen zu Einwegverpackungen für Essen to go anbieten

Bild: Initiative Essen in Mehrweg

 

Essen to go freut sich heute einer großen Beliebtheit. In so gut wie jedem Restaurant kann man Essen auch zum Mitnehmen bestellen oder sogar liefern lassen. Das verursacht aber auch eine große Menge an Verpackungsmüll. Laut der Bundesregierung entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Einwegverpackungen für Essen to go. Seit dem 03. Juli 2021 gilt nun das Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoffen. Darunter zählen auch Essensbehälter aus Styropor.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants nun EU-weit dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen oder Bestellen anzubieten. Eine Ausnahmeregelung gibt es für kleinere Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von höchstens 80 Quadratmetern. Bei der Mehrwegpflicht handelt es sich lediglich um eine Angebotspflicht, Einwegverpackungen dürfen weiterhin ausgegeben werden.

 

Mehrwegsysteme

Die Gastronomen können entweder selbst Mehrwegbehältnisse anschaffen, die die Kunden dann zurückgeben, gewaschen und wiederverwendet werden, oder sie greifen auf ein bestehendes Mehrwegsystem zurück. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Anbieter von Mehrwegsystemen (z.B. ReCircle, ReBowl). Die angebotenen Behälter gibt es in verschiedenen Größen und mit einem Deckel zum Verschließen. Das Kunststoffmaterial ist, je nach Anbieter, auch meist mikrowellengeeignet und gefriertauglich. Für die Behälter wird ein Pfand von ca. 10 € berechnet. Die Dosen können bei allen teilnehmenden Gastronomien abgegeben werden. Für den Gastronomen fallen meist nur Kosten pro ausgegebenem Essen an (ca. 12 – 20 ct), das Pfand zahlen die Kunden.

Andere Systeme wie z.B. Vytal arbeiten mit einer App und ohne Pfand. Der Kunde scannt beim Kauf den Barcode der mitgenommenen Behälter. Diese müssen innerhalb von 14 Tagen zurückgebracht werden, ansonsten werden automatisch 10 € pro Gefäß über ein Lastschriftmandat abgebucht.

Eine Übersicht verschiedener Mehrwegsysteme in Deutschland finden Sie hier (Achtung! Preise sind eventuell nicht ganz aktuell)

 

Essen in selbstmitgebrachten Gefäßen

Laut Bundesregierung sollen die Kunden ab 2023 deutlich darauf hingewiesen werden, dass Essen und Getränke auch in selbstmitgebrachte Behälter abgefüllt werden können. Dies hätte auch aus wirtschaftlicher Sicht Vorteile für die Gastronomen. Durch jedes von Kunden mitgebrachte Gefäß werden die Kosten für die Einwegverpackung eingespart. Auch während der Corona-Pandemie ist es laut der Verbraucherzentrale Bayern ausreichend, wenn die allgemeinen Hygienebedingungen eingehalten werden. Laut der vom Bundesministerium für Umwelt geförderten Kampagne „Essen in Mehrweg“ ist die Verantwortung des Betriebs über die Sicherheit der Lebensmittel bis zum Einfüllen in die selbstmitgebrachten Behälter beschränkt. Grundsätzlich sind die Kunden selbst in der Verantwortung geeignete Gefäße bereitzustellen. Gastronomen dürfen auf Mängel, wie z.B. Verunreinigungen, hinweisen und im Zweifelsfall das Befüllen auch verweigern. Mitgebrachte Gefäße können allerdings nicht einfach (wie bei Einwegverpackungen) hinter der Theke befüllt werden, da diese nicht in die Nähe von leichtverderblichen Lebensmittel gelangen dürfen. Es empfiehlt sich extra dafür vorgesehene Bereiche auf der Bedien- sowie Arbeitstheke zu markieren. Durch den Einsatz eines Hygiene-Tabletts kann ebenfalls der direkte Kontakt mit dem Fremdgefäß vermieden werden. Sollten die Hände des Verkäufers oder z.B. die Kellen, Löffel und Zangen in Berührung mit dem Gefäß gekommen sein, müssen diese gewaschen werden.

 

 

 

Quellen:

Die Bundesregierung: Fragen und Antworten zum Verpackungsgesetz - Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen (28. Mai 2021)
Essen in Mehrweg: Die Klimaschutzkampagne
Verbraucherzentrale Bayern: Lebensmitteleinkauf in eigenen Behältern: Geht das in Corona-Zeiten? (22. Oktober 2020)

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