Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Pandemie

Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Pandemie

08.09.2021 von Güler Altunay

Hier lesen Sie die aktuellen Bestimmungen für unsere Einrichtungen!

 

Corona-Pandemie – Entsorgungssicherheit wird vom AWV weiterhin gewährleistet
 

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Zum 04. April 2022 passt auch der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV) seine Sicherheitsregeln zur Corona-Pandemie an.

Ab 04. April gilt für alle Einrichtungen des AWV keine Maskenpflicht mehr. Der AWV empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern dennoch die Masken weiterhin zu tragen. Außerdem sollte auf genügend Abstand zu den Mitarbeitern geachtet werden. Dies gilt speziell bei näheren Kontakten, wie etwa dem Kassieren auf den Recyclinghöfen.

Die Recyclinghöfe und Grünsammelplätze haben wie gewohnt geöffnet. Es darf nur eine begrenzte Anzahl an Autos und Bürgern gleichzeitig auf den Höfen sein. Die AWV-Mitarbeiter regeln den Zugang zum Betriebsgelände. Um Nähe zu vermeiden können die AWV-Mitarbeiter nicht beim Aus- und Abladen helfen. Kinder müssen aus reinen Sicherheitsgründen im Auto bleiben, dies steht in keinem Zusammenhang mit den Kontaktbeschränkungen.

Die Verwaltung ist zu den gewohnten Zeiten weiterhin für Publikumsverkehr geöffnet. Es wird darum gebten nach Möglichkeit anzurufen anstatt persönlich vorbeizukommen. In der Verwaltung dürfen sich höchstens zwei Bürger/-innen gleichzeitig aufhalten.

Der AWV bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden.

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Termine bleiben gültig

 

Entsorgung von Abfällen bei Corona-Schnelltests:

Entstehende Abfälle bei der Durchführung von Corona-Schnelltests (Stäbchen, Pipetten, Testkassetten, Handschuhe, …) müssen dicht und reißfest verpackt werden (Doppelsack-Methode). Laut Empfehlung des LfU und RKI müssen die Abfälle auf direktem Weg der Abfallverbrennung zugeführt werden. Daher dürfen die Abfälle nicht in die Restmülltonne, sondern können an den Recyclinghöfen Dillingen, Nördlingen oder Donauwörth-Binsberg als Restmüll in extra dafür vorgesehenen Containern abgegeben werden. Diese werden vorschriftsgemäß auf direktem Wege der Abfallverbrennung zugeführt. Pressemitteilung

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